Fürstenhaus stellt Thronfolge neu auf
Wie Erbprinz Alois in seiner Ansprache anlässlich des Staatsfeiertags bekannt gab, hat die Familie eine umfassende Novellierung des Hausgesetzes beschlossen. Künftig sollen alle Frauen in hausgesetzlichen Fragen dieselben Mitwirkungsrechte erhalten wie die männlichen Familienmitglieder. Damit verbunden ist eine grundlegende Änderung der Thronfolge.
Gleichstellung der weiblichen Nachkommen
Das jeweils erstgeborene Kind soll unabhängig davon, ob es ein Mädchen oder ein Junge ist, künftig Thronfolgerin beziehungsweise Thronfolger und später Fürstin oder Fürst von Liechtenstein werden.
Die bisher geltende männliche Primogenitur, also das Erstgeburtsrecht, wird durch die absolute Primogenitur ersetzt. Das bedeutet: Entscheidend ist künftig somit nicht mehr das Geschlecht, sondern die Reihenfolge der Geburt.
Die Reform ist das Ergebnis einer langjährigen innerfamiliären Diskussion. Sie steht zugleich für den Versuch, Tradition und Erneuerung miteinander zu verbinden.
Tradition bewahren, Zukunft gestalten
Bewährte Strukturen sollen erhalten bleiben, gleichzeitig wird die Rolle der Frauen innerhalb des Hauses rechtlich auf eine neue Grundlage gestellt, so der Erbprinz in seiner Ansprache.
Nicht das Geschlecht soll über die künftige Aufgabe entscheiden, sondern die Stellung innerhalb der Generationenfolge und die Vorbereitung auf die damit verbundenen Pflichten.
Ein Signal für die Zukunft
Mit der Gleichstellung der weiblichen Nachkommen vollzieht das Fürstenhaus eine bedeutende Modernisierung seines Hausgesetzes. Es verbindet mit der Reform gesellschaftliche Weiterentwicklung mit dem Anspruch, die historische Kontinuität zu bewahren.